Infobrief Februar 2020

Aus dem Inhalt:

  1. Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.
  2. Anscheinsbeweis bei betrieblicher Nutzung eines PKW.
  3. Einkommensteuererklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020.
  4. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervorauszahlungen 2020.
  5. Nachträglicher Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim.
  6. Lohnsteuerbescheinigungen 2019.
  7. Belegausgabepflicht: Befreiungsmöglichkeiten.
  8. Abzinsung von unverzinslichen Darlehen.
  9. Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW für den Investitionsabzugsbetrag.
  10. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar.
  11. Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021.
  12. Umsatzsteuerliche Folgen bei geregeltem Brexit.

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