Infobrief Februar 2020
Aus dem Inhalt:
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.
- Anscheinsbeweis bei betrieblicher Nutzung eines PKW.
- Einkommensteuererklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020.
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervorauszahlungen 2020.
- Nachträglicher Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim.
- Lohnsteuerbescheinigungen 2019.
- Belegausgabepflicht: Befreiungsmöglichkeiten.
- Abzinsung von unverzinslichen Darlehen.
- Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW für den Investitionsabzugsbetrag.
- Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar.
- Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021.
- Umsatzsteuerliche Folgen bei geregeltem Brexit.