Infobrief Dezember 2019
Aus dem Inhalt:
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres.
- Grundsteuerreform beschlossen.
- Mindestlohn am 01. Januar 2020: 9.35 Euro.
- Weitere Steueränderungen ab 2020 und später.
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung.
- Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer.
- Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs.
- Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen.